Theo.Logik. Sterbehilfe in der Diskussion

Viele Palliativmediziner kennen den Wunsch von todkranken Patienten sterben zu wollen. Den Wunsch erfüllen und beim Sterben helfen, dürfen die Mediziner in Deutschland nicht. Denn in Deutschland ist aktive Sterbehilfe generell verboten ebenso wie Vereine, die Menschen in den Tod begleiten. Und auch der assistierte Suizid, also etwa die Bereitstellung eines tödlichen Medikaments, steht unter Strafe, wenn es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Das ist die Gesetzeslage, die seit 2015 in Deutschland gilt. Dagegen haben private Sterbehilfe-Vereine und Palliativmediziner am Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Das Urteil steht noch aus. «Theo.Logik» fragt: Gibt es das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben? Wie kann Sterben in Würde aussehen? Welche gesellschaftlichen Konsequenzen hat eine Liberalisierung der Sterbehilfe?