Presserat: Satire zu religiösen Themen erlaubt
(medientipp) Der Presserat hat eine Beschwerde gegen das „Journal du Jura“ abgewiesen, die von den reformierten Kirchen der Kantone Bern und Jura eingereicht wurde. Laut Presserat darf Satire Religionen und Glaubensüberzeugungen in Frage stellen, aber weder religiöse Symbole verunglimpfen noch die Gefühle von Gläubigen verletzten.
Die Tageszeitung „Journal du Jura“ hatte in der satirischen Rubrik „Impertinences“ Ende 2001 zwei Kommentare zu religiösen Themen veröffentlicht. Im ersten Kommentar hat der Autor mit einem Bibelzitat darauf hingewiesen, dass nicht nur der Islam, sondern auch das Christen- und das Judentum Gewalt rechtfertigen. Im zweiten Kommentar bedauerte der Autor, dass an Weihnachten Alleinstehende und Einsame allein gelassen werden, weil die meisten Geschäfte und Restaurants über die Feiertage schliessen. Die reformierten Kirchen der Kantone Bern und Jura reklamierten, die Artikel hätten Angehörige des christlichen Glaubens verletzt und unterschwellige antisemitische Formulierungen enthalten.
Nach Ansicht des Presserats erlaube es die Kommentarfreiheit, die Christen aufzufordern, zuerst ihre eigene zum Teil gewalttätige Tradition zu hinterfragen, bevor sie den Islam generell für Gewalt verantwortlich machen würden. Allerdings bewege sich der zweite Text an der Grenze des Zulässigen, da er laut Presserat keine Rücksicht auf die besondere Sensibilität gläubiger Christen in der Weihnachtszeit nehmen würde. Es dürfe aber nicht angehen, dass Medienschaffende zu sehr auf die subjektive Betroffenheit von Gläubigen Rücksicht nehmen müssten, da dies sonst die Satire-Freiheit zu religiösen Themen nahezu verunmöglichen würde. Der Presserat wies daher auch die Beschwerde gegen den zweiten Kommentar ab.
Link zur Stellungnahme des Presserats 19/2002: http://www.presserat.ch/15460.htm
