kreuz und quer. Ein Recht auf den Tod?

Das Recht auf Leben wird allgemein als Menschenrecht anerkannt. Gibt es aber auch ein Recht auf den Tod? In der ethischen Debatte um Sterbehilfe wird im Namen der Autonomie des Menschen ein solches Recht immer wieder eingefordert. Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof hat im Februar zugunsten des Rechts auf assistierten Suizid entschieden, dies aus der Würde und Autonomie des Menschen begründet und keine Einschränkungen formuliert. Beim österreichischen Verfassungsgericht ist ein Verfahren anhängig. Kritiker der aktiven Sterbehilfe und am assistierten Suizid sehen die Gefahr, Patienten in einer sensiblen Phase extremer Belastung zu manipulieren: Im Namen der Humanität baue sich ein Druck auf, die Schwächsten der Gesellschaft zu eliminieren – auch aus ökonomischen Gründen. Was eigentlich alle wollen: Menschen gut in der Phase des Sterbens zu begleiten