Kontext. Anerkenne Deinen Nächsten – vom Status der Religionsgemeinschaften
In manchen Kantonen können sich seit einigen Jahren Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtlich anerkennen lassen. Die Beziehung zwischen den Religionen und dem Staat ist damit im Umbruch. Dennoch haben die Landeskirchen weiterhin einen Sonderstatus – vor allem bei der Finanzierung. Ist dies in einem zur Neutralität verpflichteten Staat noch zeitgemäss? Welche Rechte und Pflichten sollen andere religiöse Gemeinschaften haben?
