Frau S. will sterben

Frau S. ist 78 Jahre alt und «multimorbid», wie Ärzte das nennen. Zeit ihres Lebens litt sie unter den Folgen einer damals noch nicht behandelbaren Kinderlähmung. Jetzt im Alter wird ihr das Leben mehr und mehr zur Last. Sie möchte jetzt ihrem Leben selbstständig ein Ende setzen. Ihr Wunsch sei unerschütterlich, nichts könne sie davon abbringen, sagt sie. Ihr Sohn ist der einzige, der ihr dabei helfen kann. Ende 2015 beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz, das Aktivitäten von Sterbehelfern in Deutschland unmöglich macht. Auch Ärzte, die bei einem solchen Suizid helfen, laufen Gefahr, sich strafbar zu machen. Ärzte und Juristen äussern massive Kritik: Das Gesetz treibe schwerstkranke Menschen wie Frau S. und deren Angehörige in entwürdigende Situationen. Mittlerweile liegen mehrere Verfassungsklagen gegen das neue Gesetz vor