Entwurf zu einem neuen Filmgesetz
Am 27. April wurde in Bern der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur vorgestellt. Er steht auf drei Säulen: einem modernen Instrumentarium der Filmförderung, einem liberalisierten Regelwerk und einer gezielten Lenkungsabgabe zur Unterstützung der Vielfalt.
Das heutige Filmgesetz ist seit 1962 in Kraft. Seitdem haben die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der Filmbranche zu enormen Veränderungen geführt. Das neue Filmgesetz, das seit 1988 in einer Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Pierre Moor – Ordinarius für öffentliches Recht der Universität Lausanne – ausgearbeitet wird, soll nicht nur heutigen Bedürfnissen Rechnung tragen, sondern der Filmproduktion und -kultur in der Schweiz auch mittelfristig eine solide und sinnvolle Grundlage bieten.
Von zentraler Bedeutung ist für die Kommission die Vielfalt des Filmangebots als Grundlage und Vorbedingung für eine eigenständige und unabhängige Filmkultur. Doch nicht nur die nationale Filmproduktion soll gefördert werden; das Publikum soll Zugang zu Filmen aus aller Welt haben. Dies soll mit einem möglichst zeitgemässen und entwicklungsfähigen Instrumentarium erfüllt werden. Wo möglich, gibt der Gesetzesentwurf Förderungsmassnahmen den Vorzug vor Eingriffen.
Grundsätzlich will die Kommission die Eigenverantwortung der Filmbranche bewahren. Der Bund soll aber über Mittel und Instrumente verfügen, um in den Marktmechanismus korrigierend einzugreifen. Filme, die mit hohen Kopienzahlen auf den Markt gelangen, werden zu einer Lenkungsabgabe und damit zu einem Beitrag an die Förderung der Vielfalt des Filmangebotes verpflichtet. Als ultima ratio steht dem Bund eine direkte, dem Wettbewerbsrecht nachgebildete Weisungsbefugnis gegen einzelne, die kulturelle Vielfalt direkt beeinträchtigende Unternehmungen zu.
Der Bundesrat wird den Gesetzesentwurf wahrscheinlich noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung schickt. Die Auswertung soll Ende Jahr erfolgen und die Behandlung in den eidgenössischen Räten soll eine Inkraftsetzung auf den 1.1. 2002 ermöglichen.
