Doppelpunkt. Nur noch 12 Stunden Arbeit – Das Glarner Fabrikgesetz von 1864

12 bis 16 Stunden standen sie an Spinn- und Webmaschinen: Frauen, Männer, Kinder. Sechs Tage die Woche, Ferien gab es keine. Bis zur Glarner Landsgemeinde 1864, an der das erste Fabrikgesetz der Schweiz in Kraft trat. Das neue bis heute gültige Arbeitsgesetz folgte dem Glarner 100 Jahre später, nämlich 2014. Heute steht in der Schweiz niemand mehr 15 Stunden lang an der Maschine. Die physische Gesundheit der Arbeitnehmenden ist gut geschützt. Doch der Schein trügt. Auch heute werden Menschen aufgrund der herrschenden Arbeitsbedingungen krank, hohe Arbeitsbelastung und Dauerstress zehren an den Kräften der Arbeitnehmenden. Der «Doppelpunkt» über den Arbeiterschutz gestern und heute