Evangelische Perspektiven. Die UN-Behindertenkonvention in Deutschland

Die UN-Behindertenkonvention – das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – trat in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft. Darin ist festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderungen ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen. «Inklusion» ist heute in aller Munde. Aber wie gross sind die Anstrengungen wirklich, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz und im gesellschaftlichen Leben überhaupt zu ermöglichen? Uwe Becker, Professor für Sozialethik und Diakoniewissenschaft spricht von einer «Inklusionslüge», solange das Bild einer dichotomen Gesellschaft bemüht wird, in der es angeblich ein «Drinnen» und ein «Draussen» gibt. Auch Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sagt, Inklusion sei noch nicht Normalität in Deutschland