Kontext. Vom Herztod zum Hirntod – ein historischer Rückblick

Seit der ersten Herztransplantation 1967 in Südafrika ist der Tod nicht mehr, was er einmal war. Denn ein Herz – Inbegriff des Lebens – kann nur entnommen werden, wenn es noch schlägt. Dank Beatmungsmaschinen war das plötzlich möglich – die Maschinen erhielten das Herz künstlich am Leben. Ist die so beatmete Person am Leben oder tot? Diese Grauzone zwischen Tod und Leben wird nun in der Schweiz erstmals rechtlich geregelt. Am Mittwoch kommt das Transplantationsgesetz in den Nationalrat, darin wird juristisch festgelegt, dass der Tod dann eingetreten ist, wenn das Hirn keine Reaktionen mehr zeigt