Wissen. Das Recht zu sterben
Ein schwerkranker Patient im Pflegeheim fällt mit akuter Atemnot ins Koma. Der Notarzt wird gerufen, der den Patienten künstlich beatmet und auf die Intensivstation bringt. Gegen seinen Willen, wie sich später dort herausstellt. Das hatte der Mann in seiner Patientenverfügung eindeutig festgehalten. Der Abbruch lebenserhaltender Massnahmen ist nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies vorher verfügt hat. Das entschied der BGH auf der Grundlage des Gesetzestextes von 2009 zur Patientenverfügung verbindlich. Unabhängig von Art und Stadium der Krankheit ist der Patientenwille entscheidend
