Vollenweider – Die Geschichte eines Mörders

Im zivilen Recht kennt die Schweiz seit 1942 die Todesstrafe nicht mehr. In der Militärjustiz gab es diese Strafform (in Kriegszeiten) bis zum 1. Juli 2003. Erst durch das Inkrafttreten des 13. Protokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde die Todesstrafe definitiv abgeschafft. Der aktuelle gesellschaftliche Diskurs über Sicherheit, Bestrafung und Verwahrung von Gewalttätern hat den Innerschweizer Filmemacher Theo Stich motiviert, die Geschichte von Hans Vollenweider dokumentarisch aufzuarbeiten. Vollenweider wurde als letzter Schweizer Bürger im Jahr 1940 in Obwalden nach zivilem Recht hingerichtet. Die Geschichte eines Mörders ist auch die Geschichte einer Guillotine, die im Polizeimuseum aufbewahrt und für den Film nochmals aufgestellt wurde.

Stilistisch erinnert «Vollenweider» an die «Erschiessung des Landesverräters Ernst S.», einem Meilenstein des Dokumentarfilmschaffens in der Schweiz. Theo Stich knüpft an der Methode von Richard Dindo an, befragt akribisch und detailgetreu Orte, Gegenstände, Dokumente und Zeitzeugen. Geschichte wird lebendig gemacht. Es entsteht das Porträt eines Mörders mit einer vielschichtigen und widersprüchlichen Persönlichkeit. Vollenweider wollte sein Schicksal selber in die Hand nehmen, verstrickte sich jedoch in ein Lügengebilde und fiel einer unglücklichen Konstellation von Rechtssprechung und politischer Ordnung zum Opfer.

Charles Martig, Filmbeauftragter Katholischer Mediendienst
charles.martig@kath.ch

«Vollenweider – Die Geschichte eines Mörders», Schweiz 2004, Regie: Theo Stich, Verleih: Frenetic Films, Internet: http://www.frenetic.ch

Kinostart: 14. Oktober 2004

Der Film „Vollenweider“ wurde von der Katholischen und der Reformierten Kirche des Kantons Zürich unterstützt.