Theo.Logik. Kirchliches Arbeitsrecht im Wandel
Eine Muslima, die Kopftuch trägt, verliert ihren Job als Pflegerin in einem evangelischen Krankenhaus, eine katholische Klinik entlässt ihren Chefarzt, weil er zum zweiten Mal geheiratet hat. Die Erklärung: Verstoss gegen Loyalitätspflichten. Muss jemand, der sein Gehalt von der Kirche bezieht, auch die Ansichten seines Arbeitgebers teilen? «Theo.Logik» fragt, wie die Lage in der evangelischen Kirche aussieht und ob eventuell neue Wege in puncto Arbeitsrecht geplant sind
