Stationen. Wer bestimmt am Lebensende?

Horst L. verschluckt sich beim Festessen seiner goldenen Hochzeit. Durch die Luftnot kommt es zum Herzstillstand, der 73-Jährige muss reanimiert werden. Horst L. kommt – künstlich beatmet – auf die Intensivstation. Sein Zustand ist zwar lebensbedrohlich, eine Prognose aber schwierig. In der Folge kommt es zu einem Nervenkrieg zwischen dem Intensivarzt und der Familie. Schliesslich drängt der Arzt darauf, dass das Betreuungsgericht das Abstellen der künstlichen Beatmung verfügt. Doch der Richter lehnt ab. Der Fall zeigt exemplarisch das Spannungsfeld zwischen ärztlicher Indikation, den Wertvorstellungen der Familie und den Wünschen des Patienten am Lebensende. Wer entscheidet, ob eine lebenserhaltende Therapie abgebrochen oder weitergeführt wird?