Revision des Radio- und Fernsehgesetzes
Im Rahmen der geplanten umfassenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) wurden interessierte Verbände und Institutionen vom Bundesamt für Kommunikation um Vorschläge gebeten. Dabei ging es um die Frage, ob und in welchen Bereichen das geltende Gesetz einer Revision bedarf. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme schlagen der Katholische und der Evangelische Mediendienst eine Konzentration des Leistungsauftrages auf die SRG vor.
Bei der Schaffung des heute gültigen RTVG folgten Regierung und Parlament einem Konzept, das den Leistungsauftrag als ein vom gesamten Rundfunksystem zu erfüllendes Postulat versteht. Dieses wurde gewissermassen aufgeteilt: auf Veranstalter mit einer privatwirtschaftlichen Organisationsform und auf Veranstalter mit einem öffentlich-treuhänderischen Profil (SRG als Service public mit umfassendem Auftrag und Gebühren). Für die Zukunft schlagen die kirchlichen Mediendienste eine Veränderung im Sinne einer klaren Systemabgrenzung vor. Der gesetzliche Leistungsauftrag soll allein der SRG auferlegt werden, die Empfangsgebühren sollen ausschliesslich der SRG zufallen. Damit könne eine notwendige Klärung der Funktion des Service public stattfinden, indem Leistungen tatsächlich kontrollierbar und einklagbar werden. Eine solche Politik richtet sich nach Meinung der Mediendienste nicht gegen die Privaten. Diese können, müssen aber nicht, publizistische Leistungen im Sinne des Service public erbringen. Kommerziell schwache Privatveranstalter sollen zudem, wo es erwünscht ist, mit Mitteln der privaten und öffentlichen Kulturförderung unterstützt werden. Der Grundsatz einer flächendeckenden Versorgung der Schweiz mit lokalen und regionalen Programmen soll angesichts der zu erwartenden Differenzierung des Rundfunkmarkts in verschiedene Sparten- und Formatprogramme (unter anderem auch lokale) aufgegeben werden.
In ihrer Stellungnahme betonen die Mediendienste im weiteren die Notwendigkeit einer publizistischen Vision für die Mediengesetzgebung. Ein publizisti-scher Wertekatalog müsse geschaffen werden, in dem die gesellschaftlich notwendige Funktion der Medien klar zum Ausdruck komme. Ein solcher Katalog könne als Grundlage für die Formulierung von Leistungsvorgaben für das RTVG dienen.
