Nach zwei Monaten ein nichtssagender Brief

Am 14. Januar 1999 kam die „Schweizer Familie“, die Illustrierte aus dem Haus TA-Media-AG, mit der Zürcher Pfarrerin Katharina Hoby und der Schlagzeile „Hexenjagd – Darf eine Pfarrerin schön sein?“ auf dem Titelblatt heraus. Der Artikel brandmarkte die Nichtwahl Frau Hobys ans Grossmünster als frauenfeindliche Haltung der örtlichen Kirchenbehörde. Gegen diese Berichterstattung protestierte Ulrich Frei, Chefredaktor der Wochenzeitung der evangelisch-reformierten Kirchen „Reformierte Presse“, bei Arthur Lienert, der vor kurzem als Ombudsmann der TA-Media-AG vorgestellt worden war. Nun ist nach langer Funkstille die Antwort des Ombudsmanns eingetroffen. Sie vermeidet jede Stellungnahme.

Die Behandlung der Nichtwahl von Katharina Hoby in der „Schweizer Familie“ war ein Fall von Kampagnenjournalismus. So sah es Ulrich Frei, und er begründete diese Beurteilung in seiner Beschwerde an den TA-Media-Ombudsmann, indem er belegte, dass die Berichterstattung auf lauter Behauptungen aus der rührigen Hoby-Lobby beruhte, die ungeprüft und ohne Darstellung von Gegenargumenten kolportiert wurden. Dabei wäre es, wie der Chefredaktor der „Reformierten Presse“ aufzeigte, ein leichtes gewesen, die Sachlage zu erhellen. Katharina Hoby wurde, wie die Kirchenpflege Grossmünster darlegte, nicht abgewiesen, weil sie „zu feministisch und lebensfroh sei für Zwinglis Kirche, zu blond und zu schön für eine Pfarrerin“, sondern weil mehrere andere Kandidatinnen und Kandidaten qualifizierter waren als sie. Die Tatsache, dass die Wahl ans Grossmünster auf die bekannte Pfarrerin Käthi La Roche fiel, unterstreicht die Glaubwürdigkeit dieser Argumentation.

Mehrere TA-Media-Titel auf gleicher Linie

Die Beanstandung beim Ombudsmann bezog sich formell auf die „Schweizer Familie“. Sie rührte allerdings auch daher, dass weitere Publikationen des Hauses TA-Media auffallend unisono mit der „Schweizer Familie“ berichtet hatten. Ulrich Frei hatte in seiner mit der Geschäftsleitung des Evangelischen Mediendienstes abgesprochenen Beschwerde lediglich den krassesten Fall, nämlich die Hexenjagd-Geschichte der „Schweizer Familie“, herausgegriffen.
Fast genau zwei Monate brauchte der Ombudsmann der TA-Media-AG, um diese Beanstandung zu beantworten. Was dabei herauskam, ist allerdings dürftig. Lienert refereriert kurz eine Stellungnahme, die Chefredaktor René Bortolani von der „Schweizer Familie“ ihm geliefert hat. Darin heisst es, die Autorin habe ihre Recherchenpflicht erfüllt und mit vielen Leuten gesprochen. Der Präsident der Kirchenpflege habe „auf die Frage nach den tatsächlichen Gründen“ keine klare Antwort erteilt, und nach Erscheinen des Artikels habe es weder einen Leserbrief noch ein Gegendarstellungsbegehren der Kirchenpflege gegeben.

Ombudsmann beurteilt das Thema anstatt die Berichterstattung

Lienert erklärt weiter, „als geografisch Aussenstehendem“ falle ihm eine Beurteilung ausserordentlich schwer. Er bezieht dies seltsamerweise auf die Pfarrwahl in der Grossmünstergemeinde, nicht auf die journalistische Leistung der „Schweizer Familie“. Offenbar glaubt er die Arbeitsweise der Kirchenpflege beurteilen zu müssen und nicht die Art, wie in einem Produkt der TA-Media-AG über sie berichtet wurde. Der Ombudsmann kommt – bei eingestandenermassen mangelhaftem Beurteilungsvermögen – zu folgendem Schluss: „Ich komme des Eindrucks nicht ganz los, dass auch seitens der Kirchenpflege offensichtlich nicht optimal gearbeitet wurde.“

Schliesslich empfiehlt Lienert dem Beschwerdeführer, „bei der Amtseinführung von Frau Pfr. La Roche eine möglichst objektive Chronologie der Fakten des gesamten Selektions- und Wahlverfahrens“ in der „Reformierten Presse“ zu veröffentlichen, „allenfalls verbunden mit einem Kommentar“. Auch hier: der Ombudsmann glaubt über die Pfarrwahl gutachten zu müssen. Und statt zur Fehlleistung der „Schweizer Familie“ Stellung zu nehmen, betätigt er sich als Briefträger des Chefredaktors. – Der Eindruck drängt sich auf, dass Lienert diese Probe als Ombudsmann eines der bedeutendsten Medienunternehmen der Schweiz nicht bestanden hat.

Urs Meier
Gesamtleiter des Evangelischen Mediendienstes