Merkblatt: Kirchliche Urheberrechtsnutzung

(medientipp) Welche Filme sind für öffentliche Vorführungen frei gegeben? Darf man beispielsweise „Luther“ im Ferienlager zeigen? Der Medienladen weist darauf hin, dass seine verkauften oder ausgeliehenen Filme öffentlich vorgeführt werden können, wenn sie mit „Ö“ gekennzeichnet sind und die Rechte zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung bereits abgegolten sind. Ob dies der Fall ist, kann man unter dem gewünschten Filmtitel einsehen. Der Medienladen hat ein Merkblatt zur kirchlichen Urheberrechtsnutzung verfasst. Es informiert umfassend über die Vorführrechte in verschiedenen Situationen und kann als pdf heruntergeladen werden.

http://www.medienladen.ch/download/Merkblatt_Urheberrecht.pdf

Information: Peter Weskamp, Badenerstrasse 69, 8026 Zürich, Telefon 044 299 33 80, E-Mail: peter.weskamp@medienladen.ch, http://www.medienladen.ch