Kontext. „Die Schweiz: zum Sterben schön…“

Wer unheilbar krank ist und nicht mehr leben möchte, kann sich in der Schweiz bei einer Sterbeorganisation anmelden. Diese stellen eine Sterbebegleitung zur Verfügung und organisiert, nach ärztlicher Abklärung, ein Medikament, mit dem die Patienten ihrem Leben ein Ende setzen können. Das schweizerische Gesetz ist diesbezüglich so offen wie kein anderes Gesetz der Welt. Was dazu führt, dass immer mehr Todeswillige aus der ganzen Welt in die Schweiz reisen, um hier freiwillig zu sterben. Eine Sterbebegleiterin und ein Gerichtsmediziner nehmen dazu Stellung