Kontext. Die Religionsfreiheit – ein bedrohtes Menschenrecht

Die Religionsfreiheit ist seit 1948 ein unveräusserliches Menschenrecht. Ein Menschenrecht, das in vielfältiger Weise international bedroht ist, stellt der neue UNO-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit beim Menschenrechtsrat in Genf, Heiner Bielefeldt, fest