Kommentar: Überholte Medienpolitik

Die Entscheidung des Bundesrats vom 15. März enthält nichts Überraschendes. Das von der TA Media AG gemeinsam mit der luxemburgisch-amerikanischen „Scandinavian Broadcasting System“ lancierte TV3 und das Schweizer Fenster von RTL und Pro 7 erhalten eine Konzession für sprachregional verbreitete Programme. Abgelehnt ist jedoch die von Roger Schawinski beantragte Änderung der Konzession seines Tele 24, mit der er in sein sprachregionales Programm lokal-regionale Fenster einbauen wollte. Genau diese Entscheidung hatten Branchenkenner seit Monaten erwartet.

Der Entscheid zugunsten des Schweizer Fensters der deutschen Privatsender war vorgespurt durch die bundesrätliche Bewilligung eines ähnlichen Geschäfts von Sat1. Bei der Bewilligung von TV3 scheint die Garantie der Finanzierbarkeit des Vorhabens lange der kritische Punkt gewesen zu sein. Zur Begründung der Nichtkonzessionierung des Schawinski-Projekts verweist der Bundesrat auf eine Studie der Basler Beratungsfirma „Prognos“, die den Werbemarkt in den Regionen als zu eng für jeweils mehrere lokale Fernsehveranstalter taxiert.

Diese Politik macht keinen überzeugenden und kohärenten Eindruck. Der Bundesrat konzessioniert anscheinend grundsätzlich alle Schweizer Programmfenster ausländischer Privatveranstalter. Es scheint, dass gegen solche Vorhaben rechtlich und politisch nichts einzuwenden ist. Der Bundesrat muss in solchen Fällen nicht konzessionieren; er hat einen medienpolitischen Gestaltungsauftrag, der ihm viel Freiraum lässt. Doch gestaltet wird hier anscheinend kaum. Denn sonst würde vermutlich der Gedanke eine Rolle spielen, dass diese Programme in erster Linie dazu dienen, die entsprechenden Werbefenster optimal einzubetten und so deren Ertragskraft zu steigern.

Bei der Bewilligung von TV3 und der Ablehnung des Fenstermodells für Tele 24 scheinen medienpolitische Aspekte im Sinn der bewussten Gestaltung der Fernsehszene und ihrer programmlichen Schwerpunkte ebenfalls keine Rolle gespielt zu haben. Ob die Daumen rauf oder runter zeigten, entschied sich an medienwirtschaftlichen Kriterien.
Das ist nicht einfach ungenügend, sondern grundlegend verfehlt. Das bundesrätliche Bekenntnis zum offeneren Medienmarkt, das seit der Gesetzgebung für Radio und Fernsehen von 1991 immer deutlicher formuliert wird, hätte eine andere Entscheidung und andere Begründungen erfordert. Projekte, die den gesetzlichen Anforderungen und den politischen Leitvorstellungen der Regierung entsprechen, sollten grundsätzlich bewilligt werden. Das Risiko des Scheiterns muss voll den Unternehmen überlassen bleiben. Es mutet seltsam an, dass Bundesbehörden Marktstudien erstellen lassen (und bezahlen), um dann zu entscheiden, wer auf dem Markt eine Chance bekommen soll und wer nicht.

Roger Schawinski, der sich öffentlich einmal mehr – und diesmal zu recht – als der von der Regierung Hintangestellte und Übervorteilte profilieren kann, wird sich erleichtert ins Fäustchen lachen. Er muss sein riskantes Vorhaben der schwer zu bestehenden Probe aufs Exempel gar nicht erst stellen. Zudem hat es seinen Zweck schon erfüllt: Das Konkurrenzprojekt PrimeTV der lokal-regionalen Veranstalter ist so gut wie tot, nicht zuletzt wegen Schawinskis brüllendem Papiertiger.

Urs Meier, Gesamtleiter des Evangelischen Mediendienstes