Kirchliche Urheberrechtsnutzung

Seit dem 1. Juli 1993 ist ein neues „Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ in Kraft. Mit dem Gesetz wird unter anderem auch die kirchliche Nutzung von Radio- und Fernsehsendungen geregelt. Lehrpersonen und kirchliche Mitarbeiter/-innen werden in ihrer Tätigkeit privilegiert behandelt. Sie können Werke einfacher und billiger nutzen als beispielsweise Vertreter der Wirtschaft. Trotzdem ist die Nutzung der Werke auch für Lehrer/-innen und kirchliche Mitarbeiter/-innen abgeltungspflichtig. Ein neues Merkblatt informiert über die Details.

Das neue Gesetz regelt den „Schutz der Urheber/-innen von Werken der Literatur und Kunst, den Schutz der ausübenden Künstler/-innen, der Hersteller/-innen von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen“.
Dabei ist grundsätzlich jede Werkverwendung erlaubnispflichtig. Eine gesetzlich geregelte Ausnahme von der Erlaubnispflicht ist durch den „Gemeinsamen Tarif“ GT 7a. gegeben. Der Lehrperson ist jede Werkverwendung im Rahmen des Unterrichts in der eigenen Klasse erlaubt. Insbesondere ist die Verwendung selber aufgezeichneter Fernseh- und Radiosendungen in der eigenen Klasse im Rahmen einer Vergütung nach GT 7a erlaubt. Für die kirchliche Nutzung wird der GT 7a vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund Bern (SEK) und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz Zürich (RKZ) im Rahmen eins Kollektivvertrages mit der Suissimage pauschal abgegolten.

Alle anderen Nutzungen bedürfen der vertraglichen Erlaubnis der entsprechenden Urheber/-innen oder Rechtsinhaber/-innen. Der „Gemeinsame Tarif“ GT 7b regelt die Erlaubnis und die Vergütung für das Aufzeichnen von Radio- und Fernsehsendungen auf Ton- oder Tonbildträger, die über den Eigengebrauch hinaus genutzt werden sowie Drittpersonen zugänglich sind und als Teil einer internen oder allenfalls auch öffentlichen Mediothek von mehreren Personen für Ausbildungszwecke verwendet werden können. Dieser GT 7b muss von der aufzeichnenden Stelle bzw. der für die Mediensammlung zuständigen Institutionen selber abgegolten werden.

Der Katholische Mediendienst und die Reformierten Medien haben in Absprache mit den Urheberrechtsgesellschaften ein neues Merkblatt zur kirchlichen Urheberrechtsnutzung verfasst. Wir empfehlen allen Personen und Institutionen, die von den Aufzeichnungsempfehlungen im Medientipp Gebrauch machen, dieses Merkblatt zu studieren.

Bezugsadresse:
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