Glauben. Gleiches Recht für alle?
Als Bundeskanzlerin Angela Merkel im Oktober 2010 sagte, in Deutschland gelte «das Grundgesetz und nicht die Scharia», widersprachen ihr Juristen. In Einzelfällen wird an deutschen Gerichten sehr wohl nach islamrechtlichen Regelungen entschieden. Das sieht unser Rechtssystem ausdrücklich vor. So soll beispielsweise einer muslimischen Frau in Deutschland kein Nachteil dadurch entstehen, dass sie in ihrem Heimatland rechtswirksam eine polygame Ehe eingegangen ist. Sie kann vor deutschen Gerichten nach islamischem Recht einen Unterhalt als Zweitfrau einklagen. Der Autor zeichnet Fälle nach, in denen die Scharia vor deutschen Gerichten Anwendung findet, und beleuchtet auch die Gründe, warum das so ist
