Eckpunkt. Das Wohl des Kindes ist entscheidend – Illegale Kinder an deutschen Schulen
„Alle Kinder haben einen Anspruch auf Bildung“. So bestimmt es die UN-Kinderrechtskonvention, die auch die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte. Allerdings mit einer Einschränkungsklausel: Dieser Anspruch gilt nicht für Kinder, die hier „illegal“ leben. Einige von ihnen besuchen dennoch die Schule. Weil es Schulleiter gibt, die sie aufnehmen, obwohl sie das nicht dürften. Das Wohl der Kinder ist ihnen wichtiger als die Einhaltung der Gesetzesvorschriften
