Doppelpunkt. Fallpauschale im Spital

Seit dem 1. Januar 2012 gilt: die Fallpauschale, die feste Entschädigung pro Spitalfall. Sie soll u.a. Behandlungen in der ganzen Schweiz vergleichbar machen und die «Liegedauer» der Patienten verkürzen. «Werde ich nun, kaum operiert, wieder nach Hause geschickt?», fragen sich Patienten. Andere hegen die Befürchtung, dass das Spital nun mehr operiert als nötig, weil Operationen den Umsatz steigern. Dritte wiederum befürchten, dass alte Patienten oder Kinder durch die Maschen fallen, da die Pflege aufwändig und in der Fallpauschale so nicht vorgesehen ist