Doppelpunkt. Der unheilige Krieg um die Promillegrenze im Strassenverkehr

2001 haben die eidgenössischen Räte die Revision des Strassenverkehrsgesetzes behandelt. Darin ging es auch um die Festsetzung der tolerierten Alkoholpromille für Fahrzeuglenker. Das Parlament entzog dem Bundesrat die Kompetenz zur Festlegung der Promillegrenze, um die Herabsetzung von 0,8 auf 0,5 Promille zu verhindern. Dürfen Fragen um Leben und Tod zum parteipolitischen Spielball werden?