Stationen. Selbstbestimmt sterben

Es ist ein Dilemma – darf man einem Menschen, der sterben will, dabei helfen? Ja, urteilte im vergangenen Jahr das Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Jeder habe die Freiheit, sich selbst zu töten und dabei auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Ärzte und Ärztinnen sowie Palliativmediziner und -medizinerinnen können nun nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie den Wunsch einer Patientin oder eines Patienten zu sterben unterstützen. Wie gehen Ärztinnen und Ärzte mit dem Sterbewunsch von Patienten um, wenn sie ihn einerseits respektieren wollen, er aber andererseits ihrem eigenen Ethos widerspricht? Wie kann jeder einzelne sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben wahrnehmen? Wie sollten Patientenverfügungen verfasst sein? Und welche Rolle spielen Sterbehilfevereine, deren Mitgliederzahl seit dem Urteil sprunghaft angestiegen ist?