Fritz Bauer. Generalstaatsanwalt, Nazi-Jäger
Fünfzehn Jahre des unverhofften Wirtschaftswunders gingen ins Land, bis eine bundesdeutsche Staatsanwaltschaft erstmals systematische und umfassende Ermittlungen gegen SS-Personal des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau einleitete und im Rahmen eines Sammelverfahrens den Versuch unternahm, den Verbrechenskomplex Auschwitz aufzuklären. Auf Antrag des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer hin fanden ab April 1963 in Frankfurt die sogenannten Auschwitzprozesse statt, bei denen Befehlsgeber und Handlanger der NS-Vernichtungspolitik im KZ Auschwitz-Birkenau verurteilt wurden. Fritz Bauer wusste nur zu gut, dass viele der einstigen Täter nach dem Krieg wichtige Positionen in Staat und Gesellschaft eingenommen hatten. Sein entschiedenes Eintreten für die juristische Aufarbeitung der Nazizeit zwang die Bundesrepublik, sich ihrer Vergangenheit zu stellen. Mit den Verfahren gegen jene, die an der Planung und Ausführung der «Endlösung» beteiligt waren, wollte Bauer erreichen, dass Schuldige verurteilt werden und den Deutschen auch die Verbrechen vor Augen führen, die im Dritten Reich in ihrem Namen begangen worden waren
