Tandem. Besser als jede Therapie
Es war ein ungewöhnlicher Prozess, der im Sommer 2015 vor dem Landgericht Lüneburg geführt wurde, einer der letzten «Auschwitz-Prozesse». Der Beihilfe zum Mord angeklagt war der damals 94 Jahre alte Oskar Gröning, der vor über 70 Jahren in Auschwitz Geld und Wertsachen einsammelte, die den Neuankömmlingen abgenommen wurden. Was bewirkt so ein Prozess bei den rund 60 Überlebenden, die als Kinder das Lager erlebten und nun selbst mit über 70 Jahren als Nebenkläger in den Zeugenstand traten? Bietet die Beweisaufnahme auch eine Chance für den Angeklagten? Welchen Sinn haben Prozesse gegen Hochbetagte? Rechtsanwalt Thomas Walter erzählt über den vielleicht letzten Auschwitzprozess
