Kreuz & Quer. Der Kampf um die Vorhaut
Muslime und Juden tun es seit mehr als tausend Jahren. Ein Drittel der männlichen Weltbevölkerung und zwei Drittel der US-Amerikaner sind an der Vorhaut des Penis beschnitten, letztere überwiegend aus gesundheitlichen Gründen. Ein Stück religiösen und hygienischen Alltags, aufgeregt hat das weiter niemanden. Das Urteil des Kölner Landgerichtes vom 26. Juni hat das nun gründlich geändert. Die Beschneidung der Vorhaut eines Kindes sei strafbar, weil es das Kindeswohl und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, meinten die Richter. Die betroffenene Religionsgemeinschaften wehren sich und berufen sich auf die Religionsfreiheit
