Doppelpunkt Forum. Lizenz zum Kinderhüten
In den Ferien das Kind zur Gotte oder zur Freundin schicken oder es regelmässig, auch über Nacht, von Verwandten betreuen lassen: Geht es nach dem Bundesrat, dann brauchen die Betreuenden dafür künftig eine Bewilligung. Wer die Kinder in seine Obhut nimmt, soll künftig einen Einführungskurs besuchen. Ziel ist der Schutz der Kinder, kritisiert wird der Eingriff in die Entscheidungsgewalt der Eltern. Die Mündigkeit der Eltern werde damit in Frage gestellt. Eine Diskussion über Pro und Kontra der neuen Verordnung
