Verboten oder erlaubt?
(medientipp) An fünf Abenden im Mai/Juni findet an der Universität Zürich unter der Leitung der Islamwissenschaftlerin Marianne Chenou eine Veranstaltung über die Bedeutung der Fatwa statt: Für gläubige Musliminnen und Muslime ist die Scharia, das göttliche Recht, auch heute noch Richtschnur in allen Lebensbereichen. Da sie aber vor vielen Jahrhunderten entstanden ist, lassen sich heutige Probleme nicht so einfach damit lösen. Sind Gläubige angesichts einer konkreten Situation unsicher, können sie sich für ein so genanntes Fatwa, ein Rechtsgutachten, an Spezialisten wenden. Diese Fatwas sorgen für Aktualisierungen des Islamischen Rechts.
Durch die Präsenz des Islams im Internet, erfährt das Fatwa-Wesen virtuell einen ungeahnten Boom. Am Beispiel von konkreten Fragen und den aktuellen Antworten der Rechtsgelehrten kann die Diskussion um die Modernisierung der Scharia an vielen Einzelproblemen verfolgt werden. Doch mit der regen Diskussion geht die Frage einher, wer zur Erstellung von Fatwas berechtigt ist und was im Falle widersprüchlicher Fatwas geschieht.
Datum: 19. April bis 17.Mai, jeweils am Mittwochabend von 18.30 bis 20.00 Uhr
Ort: Universität Zürich-Zentrum, Rämistrasse 71, Zürich. Seminarraum wird später bekannt gegeben.
Information und Online-Anmeldung: Hochschulforum, Hirschengraben 7, 8001 Zürich, Telefon: 044 258 92 90, Fax: 044 258 91 51, E-Mail: hochschulforum@zh.ref.ch
Weitere Veranstaltungen des Hochschulforums der reformierten Kirche Zürich sind abrufbar unter: zh.ref.ch/bug/content/e140/e144/index_ger.html
