Glaubensfragen. Sexualstraftäter und Menschenwürde

Laut Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Das ist eine säkularisierte Form von Martin Luthers „Rechtfertigungslehre“, wonach der Mensch nicht „gerecht“ wird durch seine „Werke“. Das heisst: Kein Mensch darf auf seine Taten reduziert werden – weder positiv noch negativ. Bei Sexualstraftätern fällt diese besonders schwer. Sie erregen Abscheu, denn das durch sie verursachte Leid ist häufig schrecklich. Gespräche mit Tätern und ihren Therapeuten