Freigegeben ab …

Mehr als 10 Jahre ist es her, dass der Film „Pulp Fiction“ des damals nur Insidern bekannten Quentin Tarantino zeitgleich mit Oliver Stones „Natural Born Killers“ die Gemüter erhitzte. Die Melange von Gewalt, Ironie und Zynismus („Pulp Fiction“) galt den einen als geschmacklos und abscheulich, den anderen als postmoderne Kunst und amüsant. Die filmische Auseinandersetzung über den Konnex von Gewalt und (Medien-)Öffentlichkeit („Natural Born Killers“) wurde selbst als gewaltverherrlichend eingeschätzt und daher von einem Index-Verdikt bedroht. Beide Filme liefen äusserst erfolgreich im Kino und haben nachgerade Kultstatus erlangt. Erneut flackert die Debatte um Gewalt und Kino auf, ausgelöst durch „Sin City“ von Roberto Rodriguez, einem Kumpanen Tarantinos. (Die makaberste Szene des Films, eine gespenstische Autofahrt, ist dann auch von Tarantino als Gastregisseur beigesteuert.)

Im Schweizer Kontext ist das Thema der Altersfreigabe bislang ungeklärt, häufig ist sie einfach an Alterslimiten in Deutschland angelehnt. In Deutschland durchlaufen seit 1949 alle Kinofilme eine Prüfung durch die „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK). Inzwischen sichten 200 Prüferinnen und Prüfer jährlich mehrere tausend Filme. Hinsichtlich Gewaltdarstellungen stellen sie sich Fragen der Zumutbarkeit und der Einschätzung der Fähigkeit Jugendlicher zur kritischen Distanzierung von fiktionalen Bildern. Daneben wird der Bereich Erotik und die Grenze zur Pornographie aufmerksam verfolgt. Für die konkrete Alterseinstufung orientiert sich die FSK am deutschen Jugendschutzgesetz. Ein vergleichbares, auf Bundesebene agierendes Gremium fehlt der Schweiz, so variieren zuweilen Altersfreigaben von Kanton zu Kanton.

In der Regel funktioniert die Anlehnung an deutsche Altersfreigaben. Problematisch wird es dann, wenn ein Film in Deutschland überhaupt nicht auf dem Markt und daher nicht begutachtet ist. Oder aber wenn eine hohe Altersangabe dem kommerziellen Interesse entgegensteht, sind doch gerade Jugendliche eifrig Kinogeher. So ist just „Sin City“ hierzulande ab 16 Jahren freigegeben, in Deutschland jedoch erst ab 18. Der Basler Justizdirektor Guy Morin war von dem Film dermassen entsetzt, dass er für Basel eine Erhöhung auf 18 Jahre bewirkte, mit Entgegenkommen der Basler Kinos wohl bemerkt. Die Anhebung macht Sinn, da der Film bei allem künstlerischem Wert tatsächlich schwere Kost bietet. Sie kommt aber zu spät und ist kantonal beschränkt. Immerhin ist dank Morin die Diskussion um Gewalt im Film neu angeregt worden. Eine Diskussion, die gerade für pädagogisch Tätige interessant ist. Schliesslich ist die Befähigung dazu, Gewaltdarstellungen einordnen und verarbeiten zu können, eine der wesentlichen Aufgaben von Medienerziehung.

Zuletzt sei noch erwähnt, dass gemäss FSK-Einschätzung „Pulp Fiction“ ab 16 Jahren, „Natural Born Killers“ ab 18 Jahren, und der letztjährige Passionsfilm von Mel Gibson, „The Passion of the Christ“, ab 16 Jahren freigegeben waren.

Christine Stark, Filmbeauftragte der Reformierten Medien
christine.stark@ref.ch