Veröffentlichung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft: Beschwerde gegen „Le Matin“ abgewiesen

(spr) Angesichts der kontroversen öffentlichen Debatte über die Lehren und Methoden der Scietologykirche kann es im öffentlichen Interesse liegen, wenn die Medien die entsprechende Mitgliedschaft von Personen offen legen, die im politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Leben in Erscheinung treten. Dies gilt insbesondere dann, wenn alle drei Verwaltungsräte eines Unternehmens der Scientologykirche angehören und sofern die Art und Weise der Darstellung nicht diskriminierend wirkt. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im November 2001 berichtete „Le Matin“ unter dem Titel „Gilles von Scientologen herausgegeben“, ein dreibändiges Werk mit Texten des Westschweizer Dichters werde von einem Verlag herausgegeben, dessen drei Verwaltungsräte der Scientologykirche angehörten. Die Witwe von Gilles sei über diesen Umstand beunruhigt gewesen, als sie davon erfahren habe. Trotzdem hoffe sie, die Lektüre des Werkes werde Freude bereiten. Die betroffene Firma gelangte daraufhin an den Presserat und machte geltend, „Le Matin“ habe zu Unrecht das Privatleben ihrer Verwaltungsräte ausgebreitet. „Le Matin“ wies die Beschwerde als unbegründet zurück und machte unter Berufung auf ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts geltend, die Scientologen seien gar keine Religionsgemeinschaft.

Der Presserat weist die Beschwerde ab. Selbst wenn in Übereinstimmung mit der Wahrnehmung eines Grossteils der schweizerischen Bevölkerung davon ausgegangen werden kann, dass die Scientologykirche eine Religionsgemeinschaft sei, liege die Angabe der Zugehörigkeit der drei Verwaltungsräte zur Scientologykirche im öffentlichen Interesse. Da die Lehren und Methoden der Scientologen umstritten seien, habe das Publikum einen Anspruch darauf, darüber orientiert zu werden, dass es mit einem Kauf des Werkes über Gilles möglicherweise zumindest indirekt auch die Scientologykirche unterstütze.

Information: Martin Künzi, Sekretär des Schweizer Presserates, Bahnhofstrasse 5, Postfach 201, 3800 Interlaken, Telefon: +41 (0)33 823 12 62, Fax: +41 (0)33 823 11 18, Internet: info@presserat.ch, Internet: http://www.presserat.ch

Link zur Stellungnahme des Presserats 21/2002: http://www.presserat.ch/15500.htm