Medienheft: Kommentar nach der Behandlung der RTVG-Revision im Nationalrat
(medientipp) Gemäss heutigem Recht ist im Radio und Fernsehen Werbung für Alkohol, Politik und Religion verboten. Nach dem Willen des Nationalrats soll das mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) geändert werden: Reklame für leicht alkoholische Getränke, Politwerbung sowie missionierende Spots und Eigenwerbung von Kirchen und religiösen Gruppen sind nur noch in den SRG-Programmen tabu, bei Privatsendern hingegen erlaubt. Diese herausgegriffene Einzelheit aus dem grossen Brocken der RTVG-Revision ist durchaus typisch für die Art und Weise, wie der Nationalrat sich seiner medienpolitischen Verantwortung entledigt hat. Der im Parlament überhaupt nicht diskutierte Aspekt der religiösen Werbung ist ein instruktives Beispiel der gesellschaftlichen Dimensionen von Medienregulierung. Ein Kommentar von Urs Meier.
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