Stationen. Ist das meine Schuld? Die Frage nach der Verantwortung

Mit der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens des Erzbistums München und Freising stellt sich erneut die Frage, wer dafür verantwortlich ist, dass auch in den Kirchen Missbrauchsdelikte vertuscht und Täter nicht angezeigt bzw. aus dem Verkehr gezogen wurden. Das neue Münchner Gutachten der Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl umfasst den Zeitraum zwischen 1949 und 2019, d.h. auch die Amtszeiten der Kardinäle Joseph Ratzinger, Friedrich Wetter und Reinhard Marx. Der Auftrag war, sämtliche Fälle sexuellen Missbrauchs «im Hinblick auf Ordnungsmässigkeit und Angemessenheit der Sachbehandlung» zu prüfen und auch mögliche systemische Defizite zu benennen. Ausserdem will man «gegebenenfalls und soweit rechtlich möglich» diejenigen Repräsentanten des Erzbistums benennen, die nach Einschätzung der Juristinnen und Juristen im Untersuchungszeitraum «möglicherweise fehlerhaft oder unangemessen im Zusammenhang mit der Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs gehandelt haben»